Eine Investition sollte bedacht sein.
Sie haben sich entschieden eine Ferienwohnung zu kaufen? Dafür sollten Sie noch einige Dinge wissen und vorab prüfen. Wir haben für Sie Antworten auf die Fragen, die uns in unserer über 30-jährigen Erfahrung am häufigsten gestellt worden sind:
Grundsätzlich können Sie Ihre Immobilie wie eine Eigentumswohnung oder ein Haus als Ferienwohnung vermieten, wenn dieses nicht explizit ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus müssen Sie aber beachten, dass je nach Lage Ihrer Immobilie, ein Zweckentfremdungsverbot für die Vermietung von Ferienimmobilien gelten kann. Ob dieses Verbot auch bei Ihnen gilt, können Sie bei der örtlichen Behörde erfragen.
Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie vermieten, können Sie diese auch zur Eigennutzung weiterverwenden. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass Ihre Ferienwohnung mindestens 75% der ortsüblichen Vermietungszeit vermietet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Ihre abzugsfähigen Kosten wie Zinsen und Nebenkosten beim Finanzamt gekürzt werden oder wegfallen. Kurz gesagt: Je länger Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, desto mehr können Sie absetzen.
Berger-Tipp: Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie als Investition sehen, sollte insbesondere in den Ferienzeiten von einer Eigennutzung abgesehen werden. In diesen wichtigen und vor allem vermietbaren Zeiten sollte Ihre Ferienimmobilie der Vermietung und Vermittlung an Gästen vorbehalten werden.
Sie möchten den zeitlichen Aufwand mit der Vermietung Ihrer Ferienwohnung verringern, die Auslastungszahlen erhöhen und Unterstützung in den Bereichen Reinigung, Gästeservice oder Marketing erhalten? Eine Vermittlungsagentur unterstützt Sie bei allen anfallenden Aufgaben, von der Akquirierung neuer Gäste bis zur Reinigung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses. Machen Sie einen Termin mit uns aus – ganz unverbindlich!
Generell gilt, wenn Sie durch die Vermietung Ihrer Ferienimmobilie Mieteinnahmen erzielen, müssen Sie diese über die Einkommenssteuererklärung versteuern. Belaufen sich Ihre Mieteinnahmen aber auf einen jährlichen Umsatz von weniger als 22.000 EUR, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Hier gilt die Kleinunternehmer Regelung. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über weitere Regelungen und Richtlinien.
Ob Sie Ihre Ferienwohnung als Zweitwohnsitz anmelden müssen, hängt von dem Verhältnis der privaten Nutzung und der Vermietung ab. Fragen Sie hierfür bei Ihren zugehörigen Behörden oder Ihren Steuerberater nach.
Vermittler von Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bieten meist einen Fixpreis an, in dem gewisse Leistungen beinhaltet sind. Fragen Sie für genauere Details bei Ihrer Wunsch-Vermittlungsagentur an.
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